Als Abfindung wird eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bezeichnet. Sie wird häufig bezahlt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag kündigt. Sie stellt eine Entschädigung für den entstandenen Verlust des Arbeitsplatzes dar.
Einen im Arbeitsrecht geregelten, gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung haben Arbeitnehmer nicht. Jedoch gibt es Situationen, in denen Arbeitnehmer trotzdem eine Abfindung verlangen können, beispielsweise, wenn eine Abfindungszahlung im Arbeitsvertrag oder im Sozialplan des Betriebes vereinbart ist. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können auch zum Ende des Arbeitsvertrages die Zahlung einer Abfindung in einem Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag vereinbaren.
Wenn Sie länger als 6 Monate beschäftigt waren und das
Unternehmen mehr als 10 Mitarbeiter hat, dann haben Sie gute
Aussichten auf Erfolg.
Die Zeit drängt jedoch! Werden Sie
spätestens 2 Wochen nach Erhalt der Kündigung tätig, um eine
Abfindung verhandeln zu lassen.
Die Höhe der Abfindung ist gesetzlich nicht geregelt, sondern hängt vom Verhandlungsgeschick beider Parteien ab. Üblich sind ein halbes oder ein ganzes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.
Anhand Ihrer Angaben wird zunächst Ihre Kündigung geprüft. Sollten
Anhaltspunkte für eine Urwirksamkeit und mangelnde soziale
Rechtfertigung bestehen, bestätigen wir Ihnen den Auftrag zur
Einschaltung und Finanzierung eines Vertragsanwalts. Der
Vertragsanwalt kontaktiert Ihren Arbeitgeber und verhandelt eine
Abfindung für Sie. Sollte der Arbeitgeber nicht einlenken, wird
Kündigungsschutzklage erhoben. In der Regel lassen sich Arbeitgeber
dann zur Zahlung einer Abfindung überzeugen.
Es gilt unser Versprechen: Sie zahlen nur etwas, wenn wir für
Sie erfolgreich waren und Sie eine Abfindung erhalten.
Es gilt das mehrabfindung.de-Versprechen: Sie zahlen nur etwas,
wenn wir für Sie erfolgreich waren, d.h. Sie eine Abfindung
erhalten.
In diesem Fall erhalten wir ein Erfolgshonorar in Höhe von einem
Drittel (inkl. MwSt.) der (Brutto-) Abfindung. Wird keine Abfindung
erzielt, entstehen Ihnen auch keine Kosten. Unser Honorar können Sie
zudem von der Steuer absetzen (mit Ihrem Finanzamt abzuklären).
Wir beantworten gerne alle Ihre Fragen und freuen uns von Ihnen zu hören.
Telefon: 030 54908217
Email: info@mehrabfindung.de