Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Abfindung?

Als Abfindung wird eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bezeichnet. Sie wird häufig bezahlt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag kündigt. Sie stellt eine Entschädigung für den entstandenen Verlust des Arbeitsplatzes dar.

Wer hat einen Anspruch auf eine Abfindung?

Einen im Arbeitsrecht geregelten, gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung haben Arbeitnehmer nicht. Jedoch gibt es Situationen, in denen Arbeitnehmer trotzdem eine Abfindung verlangen können, beispielsweise, wenn eine Abfindungszahlung im Arbeitsvertrag oder im Sozialplan des Betriebes vereinbart ist. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können auch zum Ende des Arbeitsvertrages die Zahlung einer Abfindung in einem Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag vereinbaren.

Welche Voraussetzungen sind für Verhandlung einer Abfindung wichtig?

Wenn Sie länger als 6 Monate beschäftigt waren und das Unternehmen mehr als 10 Mitarbeiter hat, dann haben Sie gute Aussichten auf Erfolg.
Die Zeit drängt jedoch! Werden Sie spätestens 2 Wochen nach Erhalt der Kündigung tätig, um eine Abfindung verhandeln zu lassen.

Wie hoch ist der Abfindungsbetrag?

Die Höhe der Abfindung ist gesetzlich nicht geregelt, sondern hängt vom Verhandlungsgeschick beider Parteien ab. Üblich sind ein halbes oder ein ganzes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

Wie hilft mehrabfindung.de, eine Abfindung für Sie durchzusetzen?

Anhand Ihrer Angaben wird zunächst Ihre Kündigung geprüft. Sollten Anhaltspunkte für eine Urwirksamkeit und mangelnde soziale Rechtfertigung bestehen, bestätigen wir Ihnen den Auftrag zur Einschaltung und Finanzierung eines Vertragsanwalts. Der Vertragsanwalt kontaktiert Ihren Arbeitgeber und verhandelt eine Abfindung für Sie. Sollte der Arbeitgeber nicht einlenken, wird Kündigungsschutzklage erhoben. In der Regel lassen sich Arbeitgeber dann zur Zahlung einer Abfindung überzeugen.
Es gilt unser Versprechen: Sie zahlen nur etwas, wenn wir für Sie erfolgreich waren und Sie eine Abfindung erhalten.

Was kostet der Service von mehrabfindung.de?

Es gilt das mehrabfindung.de-Versprechen: Sie zahlen nur etwas, wenn wir für Sie erfolgreich waren, d.h. Sie eine Abfindung erhalten.
In diesem Fall erhalten wir ein Erfolgshonorar in Höhe von einem Drittel (inkl. MwSt.) der (Brutto-) Abfindung. Wird keine Abfindung erzielt, entstehen Ihnen auch keine Kosten. Unser Honorar können Sie zudem von der Steuer absetzen (mit Ihrem Finanzamt abzuklären).

Sie haben weitere Fragen?

Wir beantworten gerne alle Ihre Fragen und freuen uns von Ihnen zu hören.

So erreichen Sie uns:

Telefon: 030 54908217

Email: info@mehrabfindung.de