Ihnen wurde der Job gekündigt?

Kein Grund zur Panik: Wir prüfen Ihre Kündigung. Bei unrechtmäßigen Kündigungen gibt es meist eine Abfindung.

So funktioniert’s

1

Kündigungsangaben machen

Anhand Ihrer Angaben prüfen die Experten von mehrabfindung.de die Wirksamkeit Ihrer Kündigung. Häufig weisen Kündigungen Fehler auf, die anfechtbar sind.

2

mehrabfindung.de beauftragen

Sie beauftragen mehrabfindung.de mit Einschaltung und Finanzierung eines Vertragsanwalts. Der geht auf Ihren Arbeitgeber zu. Lenkt Ihr Arbeitgeber nicht ein, erhebt der Vertragsanwalt in Ihrem Namen und auf unsere Kosten für Sie Klage gegen die Kündigung.

3

Abfindung erhalten

In der Regel lenken Arbeitgeber bei fehlerhaften Kündigungen ein und Sie erhalten eine Abfindung ausgezahlt.


Was kostet unser Service?

Es gilt das mehrabfindung.de-Versprechen: Sie zahlen nur etwas, wenn wir für Sie erfolgreich waren, d.h. Sie eine Abfindung erhalten. In diesem Fall erhalten wir ein Erfolgshonorar in Höhe von einem Drittel (inkl. MwSt.) der (Brutto-) Abfindung. Wird keine Abfindung erzielt, entstehen Ihnen auch keine Kosten. Unser Honorar können Sie zudem von der Steuer absetzen (mit Ihrem Finanzamt abzuklären).

Wissenswertes zu Abfindungen nach der Kündigung des Arbeitsvertrages

Was ist eine Abfindung?

Als Abfindung wird eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bezeichnet. Sie wird häufig bezahlt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag kündigt. Sie stellt eine Entschädigung für den entstandenen Verlust des Arbeitsplatzes dar.

Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Abfindung?

Einen im Arbeitsrecht geregelten, gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung haben Arbeitnehmer nicht. Jedoch gibt es Situationen, in denen Arbeitnehmer trotzdem eine Abfindung verlangen können, beispielsweise, wenn eine Abfindungszahlung im Arbeitsvertrag oder im Sozialplan des Betriebes vereinbart ist. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können auch zum Ende des Arbeitsvertrages die Zahlung einer Abfindung in einem Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag vereinbaren.

Abfindung wegen unrechtmäßiger Kündigung

Eine Abfindung wird von Arbeitgebern oft auch gezahlt, wenn die Kündigung unwirksam oder sozial ungerechtfertigt ist. Hier kann der Arbeitnehmer die Kündigung anfechten und eine Kündigungsschutzklage erheben. Ein solcher Prozess vor dem Arbeitsgericht ist für Arbeitgeber zeit- und kostenintensiv. Das Verfahren birgt das Risiko für den Arbeitgeber, dass die Kündigung des Arbeitsvertrages für unwirksam erklärt wird und der Arbeitnehmer Anspruch auf die Nachzahlung des Gehaltes und Wiedereinstellung hat. In den meisten Fällen lassen sich Arbeitgeber auf eine Abfindung ein, um eine Kündigungsschutzklage zu vermeiden oder schnell zu beenden.

Wie hoch ist der Abfindungsbetrag?

Auch die Höhe der Abfindung ist gesetzlich nicht geregelt, sondern hängt vom Verhandlungsgeschick beider Parteien ab. Üblich sind ein halbes oder ein ganzes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

Wie hilft mehrabfindung.de, eine Abfindung für Sie durchzusetzen?

Anhand Ihrer Angaben wird zunächst Ihre Kündigung geprüft. Sollten Anhaltspunkte für eine Urwirksamkeit und mangelnde soziale Rechtfertigung bestehen, bestätigen wir Ihnen den Auftrag zur Einschaltung und Finanzierung eines Vertragsanwalts. Der Vertragsanwalt kontaktiert Ihren Arbeitgeber und verhandelt eine Abfindung für Sie. Sollte der Arbeitgeber nicht einlenken, wird Kündigungsschutzklage erhoben. In der Regel lassen sich Arbeitgeber dann zur Zahlung einer Abfindung überzeugen. Es gilt unser Versprechen: Sie zahlen nur etwas, wenn wir für Sie erfolgreich waren und Sie eine Abfindung erhalten.

Schnell handeln ist wichtig!

Nach Erhalt der Kündigung haben sie nur wenige Tage Zeit, um die Abfindung zu verhandeln. Lassen Sie Ihre Kündigung umgehend prüfen.

Gute Voraussetzungen für einen Erfolg der Abfindungsverhandlung

Nach Erhalt der Kündigung haben sie nur wenige Tage Zeit, um die Abfindung zu verhandeln. Lassen Sie Ihre Kündigung umgehend prüfen.


Sie haben weitere Fragen?

Wir beantworten gerne alle Ihre Fragen und freuen uns von Ihnen zu hören.

So erreichen Sie uns:

Telefon: 030 54908217

Email: info@mehrabfindung.de

Auf unserer FAQ Seite haben wir einige Fragen bereits für Sie zusammengefasst.

Zu unseren FAQ